Zahlen und Daten zu den Wohnungsgenossenschaften in Norddeutschland
rund 430.000
eigene Wohnungen und etwa 25.500 verwaltete Wohnungen bilden den Bestand der Wohnungsgenossenschaften in Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
643.635
Mitglieder haben die Wohnungsgenossenschaften in Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zusammen, Tendenz steigend.
rund 5.000
Menschen beschäftigen die Wohnungsgenossenschaften in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern als faire Arbeitgeber.
fast 2.100
Mietwohnungen wurden durch die Wohnungsgenossenschaften des vdw und des VNW 2015 fertiggestellt.
2016
ist die Genossenschaftsidee von der UNESCO auf die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen worden.
1990
wurde das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) abgeschafft. Die Wohnungsgenossenschaften sind auch nach Abschaffung des WGG ihrer sozialen Aufgabe und Verantwortung treu geblieben. Sie bieten modernen Wohnraum zu fairen Preisen mit lebenslangem Nutzungsrecht und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Themen wie sozialer Wohnungsbau und Quartiersentwicklung stehen bei den Wohnungsgenossenschaften auch ohne Wohnungsgemeinnützigkeit auf der Agenda.
3
Strukturprinzipien bestimmen den Rahmen des genossenschaftlichen Handelns: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. In den Tätigkeitsfeldern einer Wohnungsgenossenschaft spiegelt sich das Leben in all seinen Facetten: Wie in keiner anderen Gesellschaftsform werden durch die Genossenschaft bauliche, soziale und wirtschaftliche Aspekte verknüpft.
Ebenfalls liegen der Arbeit der Genossenschaften drei Prinzipien zu Grunde:
- Mitgliederförderung
- Gleichbehandlungsprinzip
- Identitätsprinzip
Nutzer und Eigentümer der Leistungen sind identisch, d. h. das Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft ist gleichzeitig Wohnungsanbieter und Wohnungsnachfrager. Die Mitglieder stehen im Mittelpunkt des genossenschaftlichen Handelns.
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